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Wem langweilig ist kann sich mal die aktuelle Grundlage von Geschwindigkeitbeschränkungen und Verkehrsberuhigung durchlesen: (§43 StVO)
Da geht es ganz viel um die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, Gemeinden werden gezwungen jede halbwegs brauchbare Straße zu “Autostraßen” mit Vorrang zu machen, Tempolimits dürfen zwar einfach raufgesetzt, aber nicht einfach runtergesetzt werden, Wirtschaftsbetriebe haben weitesgehend Anspruch auf Ladezonen usw.
Sicherheit, Lebensqualität, Umwelt stehen ganz hinten an. In Graz habens ein Tempolimit bei einer Schule erfolgreich weggeklagt. (Urteil im Volltext)
Warum die ganzen Hürden? Warum ist die Bundesstraße der rechtliche Grundzustand, von dem die Gemeinden jede Abweichung rechtfertigen müssen?
Ist irgendwo noch abseits der Durchzugsstraßen nicht 30? Bei uns in NÖ ist eigentlich durchgehend 30 sobald man die Hauptstraße verlässt und das macht mMn auch mehr Sinn als die Durchzugsstraße auch auf 30 zu setzen. Damit würde man nur mehr Verkehr in den kleineren Gassen bewirken und das will denk ich keine Gemeinde
Es muss ja nicht jede Straße, die das Potential zur Durchzugstraße hötte, auch eine sein.
30 scheint zudem auch einen breiten Interpretationsspielraum zu lassen. Hier gibt’s eine breite, lange und gerade Straße im Wohngebiet, bei der theoretisch Tempo 30 gilt. Bei der freundlichen Geschwindigkeitsmessanlagenanzeige haben trotzdem überraschend viele Autos eine 5 vorne.