In dieser Woche soll im Bundestag das Cannabisgesetz verabschiedet werden. Nach einem “Brandbrief” der Innenminister gegen das Vorhaben haben jetzt namhafte Drogen- und Suchtexperten die Abgeordneten zur Zustimmung aufgefordert.
“Beenden Sie das jahrzehntelange Unrecht, Menschen für den Umgang mit einer Substanz zu kriminalisieren.” Mit diesen Worten haben sich Mediziner, Professoren, Anwälte, aber auch ehemalige Polizeipräsidenten am Montag eindringlich in einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und diese aufgefordert, in dieser Woche für das Cannabisgesetz (CanG) der Bundesregierung zu stimmen. Das CanG soll entweder am Donnerstag oder am Freitag in 2./3. Lesung in einer dann geänderten Fassung beschlossen werden. Über die Änderungen im Vergleich zum eingebrachten Regierungsentwurf wird zuvor der federführende Gesundheitsauschuss am Mittwoch beraten.
Den Aufruf an die Abgeordneten, dem Vorhaben – voraussichtlich im Rahmen einer von CDU/CSU beantragten namentlichen Abstimmung – grünes Licht zu geben, haben mehr als 30 renommierte Expertinnen und Experten aus der wissenschaftlichen Drogen- und Suchtforschung unterzeichnet, darunter auch etliche Professoren. Lehrkräfte der unterschiedlichsten Fakultäten finden sich unter den Absendern.
Aus der juristischen Zunft gehören etwa der Düsseldorfer Strafrechtler Prof. Dr. Till Zimmermann, der Wissenschaftliche Leiter des Kölner Instituts für Konfliktforschung Prof. Dr. Helmut Pollähne und die Strafrechtshochschullehrer Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi (Trier) sowie Prof. Dr. Lorenz Böllinger von der Uni Bremen dazu. Unterzeichnet haben den Aufruf zahlreiche weitere Professoren aus den Fachbereichen Soziologie, Sozialpsycholgie und Gesundheitsforschung. Initiator des Briefes ist der Leiter des Centre for Drug Research Frankfurt a.M., Dr. Bernd Werse.
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Laut Meinung der Experten zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern, dass eine moderate Cannabis-Neuregulierung zu mehr Gesundheit und verbesserten Hilfen führt. Studien belegten, dass die von der Ampel mit dem CanG geplante “ausgewogene Teil-Legalisierung” keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben werde – insbesondere nicht in besonders zu schützenden Gruppen wie den Jugendlichen. Hinsichtlich der Warnungen vor Gesundheitsschäden durch den Cannabis-Konsum verweisen die Unterzeichner auf aktuelle Studien, wonach cannabisbezogene Gesundheitsschäden in Ländern mit Legalisierung geringer seien als in Ländern mit Cannabisverbot.
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Insgesamt, so die Autoren, sei es jedenfalls nicht mehr akzeptabel, die aktuelle Strafdrohung beim Cannabis aufrechtzuerhalten. “Durch Strafandrohung ist niemandem geholfen – sie kriminalisiert Minderjährige ebenso wie Erwachsene. Die aktuelle Stigmatisierung verschärft oftmals noch psychische Problematiken und hält davon ab, sich Hilfe zu suchen.”
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Ob die Ampelfraktionen den Ländern noch bis zur Abstimmung im Bundestag entgegenkommen wird, gilt als offen. Angeregt worden war insoweit etwa, die Frist für das eigentlich zum 1. April geplante Inkrafttreten bestimmter Regelungen des Gesetzes nach hinten zu verschieben, um den Ländern mehr Zeit zu geben, sich auf das neue Gesetz einzustellen. In Ampelkreisen herrscht die Sorge, dass der Bundesrat andernfalls am 22. März den Vermittlungsausschuss anrufen könnte.
Gegenüber LTO bekräftigte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am Montag, man nehme die Hinweise und Rückmeldung der Länder ernst und sei bereit die aufgezeigten Punkte ggf. erneut zu prüfen.
Eine Runde Mitleid für die Oppressoren.
Der jetzige Arbeitsaufwand für Verfahren, die wegen kleiner Menge schlussendlich sowieso eingestellt werden, ist auch nicht sinnvoll. Letztendlich ist es nun ein einmaliger Aufwand, nach Jahrzehnten sinnloser Verfahren.
Z.B. habe ich einmal meinen Rucksack vor einem Geschäft vergessen, der dankenswerterweise ~10min später von der Polizei eingesammelt wurde. Unglücklicherweise haben sie hineingeschaut und mir Post wegen der sehr geringen Menge an Cannabis zugeschickt. Was für eine Zeitverschwendung, die mich 10€ für eine neue Mühle gekostet hat (und Nerven, weil ich nach 15min zurückkam und mein Rucksack weg war :D).
In dem ersten Gesetzesentwurf (hab den aktuellen nicht gefunden) steht, dass man 225 Mio € pro Jahr an Gerichtskosten einsparen wird