Eine Wanderung machen und den GPX-Track mit Freunden teilen? Das wird schwierig, wenn ein Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes so verabschiedet wird.

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In der “Forst-Praxis” wurde dies plakativ als “komoot-Paragraf” bezeichnet. Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) verdeutlicht die Empörung der Waldnutzer: “Der § 33 enthält Regelungen, die jeden Erholungsnutzer, ob zu Fuß, mit dem Rad oder zu Pferd, betreffen. Wer mit seinem Smartphone seine Route trackt, oder einfach nur ein Foto in den sozialen Medien teilt, der kann bei falscher Voreinstellung schnell mit einem Verbotstatbestand konfrontiert werden.”

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Der Entwurf könnte auch das bloße Erfassen der Wege und Wegmerkmale infrage stellen, was die Arbeit der OpenStreetMap-Community unmittelbar gefährden könnte. Weiße Flecken gibt es nur in sehr wenigen Staaten, würden dann aber in Deutschland auftreten, wenn ein Waldbesitzer zum Erfassen der Wegedaten etwa keine Erlaubnis erteilt. Sie einzuholen, ist auch praktisch schwierig, denn Kontaktadressen der Besitzer sind an Ort und Stelle kaum aufzutreiben.

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  • elvith@feddit.deOP
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    1 year ago

    Naja, bei uns vor dem Haus sind Parkbuchten für Bewohner. Auch hier ist auf OSM eingetragen, dass es ein Privatparkplatz ist + Lage auf Privatgrundstück sollte erkennbar sein. Dennoch höre ich regelmäßig von Leuten “ich hab im Navi auf ‘Parkplatz in der Nähe’ gedrückt und wurde halt hergeleitet.”

    Und das Schild “Privatparkplatz” wurde auch gekonnt ignoriert. Manchmal ist es die Technik, manchmal die Leute, die sie verwenden…