Nach dem Vorwurf der Tierquälerei im Fellbacher Erlebnisbad F3 will die Stadtverwaltung die übrigen Nilgänse jetzt Sondergenehmigung des Landratsamtes töten lassen.
Ja, das (kurzzeitige) Aneignen wäre Wilderei, wenn es nicht durch den Jäger geschieht.
Und darüber hinaus wäre es ein Einbringen einer invasiven Art, dort wo man die Gänse absetzt.
Ja, das (kurzzeitige) Aneignen wäre Wilderei, wenn es nicht durch den Jäger geschieht. Und darüber hinaus wäre es ein Einbringen einer invasiven Art, dort wo man die Gänse absetzt.