Tatsächlich scheint sowas nicht wirklich möglich zu sein - es muss wohl laut Geschäftsverteilungsplan immer eine Vertretung zugewiesen sein.
Allerdings gibt es Richter die auf bestimmte Kammern oder Senate keinen Bock haben und diese dann einfach ignorieren - was aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit auch weitläufig möglich ist. Es ist extrem schwer solche Fälle los zu werden, siehe den Fall einer Richterin am Bundesfinanzhof.
Dafür spricht auch der “richterliche Auftrag” in der Signatur.
Tatsächlich scheint sowas nicht wirklich möglich zu sein - es muss wohl laut Geschäftsverteilungsplan immer eine Vertretung zugewiesen sein. Allerdings gibt es Richter die auf bestimmte Kammern oder Senate keinen Bock haben und diese dann einfach ignorieren - was aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit auch weitläufig möglich ist. Es ist extrem schwer solche Fälle los zu werden, siehe den Fall einer Richterin am Bundesfinanzhof. Dafür spricht auch der “richterliche Auftrag” in der Signatur.