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    1 year ago

    Um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung für Gerätebatterien in Bezug auf Geräte, die Gerätebatterien enthalten und speziell dafür ausgelegt sind, während des aktiven Betriebs hauptsächlich in einer Umgebung eingesetzt zu werden, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser- oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen und die abwaschbar oder abspülbar sein sollen, eine begrenzte Ausnahme von den für Gerätebatterien geltenden Entfernbarkeits- und Austauschbarkeitsanforderungen vorgesehen werden.

    Wo hast du das Zitat her? Ich kann dazu keine Quelle finden. Wenn das wirklich so ist, ist das echt krass. Hätte ich mir nicht vorstellen können