Muss jemand nur mal ne Anzeige machen, dann würde auch gehen ihn ermittelt werden.
Aber wahrscheinlich fehlt die Straftat? Die Überschrift ist sehr reißerisch, als könnte sich die Staatsanwaltschaft was aus den Fingern saugen und gegen jemanden zu ermitteln.
Muss jemand nur mal ne Anzeige machen, dann würde auch gehen ihn ermittelt werden. Aber wahrscheinlich fehlt die Straftat? Die Überschrift ist sehr reißerisch, als könnte sich die Staatsanwaltschaft was aus den Fingern saugen und gegen jemanden zu ermitteln.
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Meinst du: "Polizei: Kein Verdacht auf Straftat des „Freiwilligen Abschiebehelfers“? Oder was genau?