Die Hamburger Verkehrsbehörde plant eine automatische Überprüfung von Falschparkerinnen und -parkern. Dabei fotografieren Kamerawagen die Kennzeichen geparkter Autos. Doch das Bundesverkehrsministerium hat Hamburgs Gesetzentwurf erstmal zurückgeschickt.
Wenn deine Regierung Lobbyinteressen vor Allgemeininteressen stellt.
Doch die sogenannten Scan Cars sind nur mit einem Bundesgesetz legal.
Das hat mich aufhorchen lassen, also habe ich ein wenig geforscht. Falls es noch jemanden außer mir interessiert: Ich denke, es geht konkret wohl um Artikel 74 (1) im Grundgesetz.
Auszug mit Anmerkungen in kursiv von mir:
Die konkurrierende Gesetzgebung (zwischen Bund und Ländern) erstreckt sich auf folgende Gebiete:
[…]
22 den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;
[…]
Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
Finde ich interessant, weil eine Gemeinde (die Hamburg auch ist) Selbstverwaltungsaufgaben hat. Ich sehe da ein Spannungsfeld und keine eindeutige weil einzig mögliche Interpreration/Anwendung der Rechtslage. Aber ich bin auch bloß interessierter Laie und Leser, den diese Meldung irritiert und verärgert zurückgelassen hat.
Das hat mich aufhorchen lassen, also habe ich ein wenig geforscht. Falls es noch jemanden außer mir interessiert: Ich denke, es geht konkret wohl um Artikel 74 (1) im Grundgesetz.
Auszug mit Anmerkungen in kursiv von mir:
Der Bund argumentiert vermutlich mit Artikel 72 (2) im Grundgesetz und begründet damit eine
Finde ich interessant, weil eine Gemeinde (die Hamburg auch ist) Selbstverwaltungsaufgaben hat. Ich sehe da ein Spannungsfeld und keine eindeutige weil einzig mögliche Interpreration/Anwendung der Rechtslage. Aber ich bin auch bloß interessierter Laie und Leser, den diese Meldung irritiert und verärgert zurückgelassen hat.